ARCHITEKTSELBST- VERSTÄNDNIS | 
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							 BERATUNGSKONZEPT  FÜR  BESTANDSBAUTEN 
																					
																						
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																							- Beratung	des Bauherrn im Vorfeld der Baumaßnahme
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																							- Klärung	des bestehenden Tragwerks
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																							der Bauverfahren
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																							der Baustoffe
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																							- Klärung	der bestehenden Bauteile
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																							der abzubrechenden Bauteile
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																							der neu zu errichtenden Bauteile
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																							unter Berücksichtigung der Projektziele des Bauherrn
 
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																							- Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der Objektverträglichkeit
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																							- Erarbeitung eines dem Objekt angemessenen Wärmeschutzes, 	Schallschutzes, Energiekonzepts sowie Lüftungskonzepts unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
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